Denkt an die Läuferlizenz für die neue Saison

 Wer muss die Gebühr für die Läuferlizenz entrichten?
Jeder Aktive, der am Sportbetrieb der DEU, eines LEV oder Vereins teilnimmt, muss im Besitz einer gültigen Läuferlizenz sein, die jährlich vor der Wettkampfsaison zu erneuern ist und die für jeweils eine Wettkampfsaison gültig ist. Damit ist klar, jeder Sportler bzw. jede Sportlerin darf nur mit einer gültigen Lizenz starten. Wir weisen darauf hin, dass ab sofort in allen Ausschreibungen der Hinweis enthalten sein sollte, dass eine Teilnahme nur mit aktiver Läuferlizenz möglich ist.  

 

Wann muss die Gebühr für die Läuferlizenz entrichtet werden?

Die Gebühr für die Läuferlizenz muss generell vor dem ersten Start bei einem Wettbewerb, einer Meisterschaft oder einem Klassenlaufen entrichtet werden.

 

 

Wohin muss die Gebühr für die Läuferlizenz entrichtet werden und in welcher Höhe?

Die Zahlung der Gebühr in Höhe von 50 € erfolgt seitens der Sportpassinhaberin / des Sportpass­inhabers bzw. des gesetzlichen Vertreters auf ein Sonderkonto der DEU. Die Vereine sind von diesem Arbeitsvorgang entbunden!!

 

Kontoverbindung: 

Deutsche Eislauf-Union e.V.

UniCredit Bank - HypoVereinsbank

IBAN DE93 7002 0270 0020 2473 14

BIC HYVEDEMMXXX

Verwendungszweck: DEUlic,97987,Hans Mustermann

 

Erläuterung: „DEUlic“ Komma „Sportpassnummer“ Komma „Vorname Nachname“ des Läufers

Achtung: die Namensschreibweise muss zu 100% identisch mit der Schreibweise im Sportpass sein. Bei der Überweisung für Namen mit ä, ö, ü bitte ae, oe, ue schreiben, ß wird zu ss. 

 

 

https://www.eislauf-union.de/sportpaesse-lizenzen/535-läuferlizenz?jsn_mobilize_preview=1/up%27%22

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