Der Mitgliederbeitrag beträgt für:
Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 €, darin enthalten sind :
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Der Austritt kann frühestens nach einem Jahr Mitgliedschaft erfolgen, jedoch nur zum Ende eines Kalenderhalbjahres (30.06. und 31.12.) Er muss spätestens sechs Wochen vor Halbjahresende schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Maßgeblich ist das Datum des Poststempels bzw. E-Mail Eingangs. Der Vorstand kann in besonderen Fällen hinsichtlich der Kündigungsfrist Ausnahmen zulassen. Die Beitragspflicht bleibt bis zum Ende der Mitgliedschaft bestehen.
Richten Sie die Kündigung bitte an: